I-3 Wx 244/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-06, I-3 Wx 244/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-06, I-3 Wx 244/09
I-3 Wx 244/09Obergericht06.05.2010
Regest
GBO § 18 Abs. 1; BGB §§ 874, 1018, 1090 Die Eintragung [„Befristete beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wärmeerzeugungsanlagerecht verbunden mit einer Betretungsbefugnis) für die …“] schöpft den Antrag, gerichtet auf Eintragung (auch) eines in der Bewilligung enthaltenen Wärmebezugsverbots von Dritten, nicht aus. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Mai 2010 – I-3 Wx 244/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 244/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-06
Aktenzeichen: I-3 Wx 244/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0506.I3WX244.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
GBO § 18 Abs. 1; BGB §§ 874, 1018, 1090
Die Eintragung [„Befristete beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wärmeerzeugungsanlagerecht verbunden mit einer Betretungsbefugnis) für die …“] schöpft den Antrag, gerichtet auf Eintragung (auch) eines in der Bewilligung enthaltenen Wärmebezugsverbots von Dritten, nicht aus.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Mai 2010 – I-3 Wx 244/09
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
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