III-1 RVs 37/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-06, III-1 RVs 37/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-06, III-1 RVs 37/10
III-1 RVs 37/10Obergericht06.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 RVs 37/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-06
Aktenzeichen: III-1 RVs 37/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0506.III1RVS37.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Jugendrichters des Amtsgerichts Erkelenz vom 15. Oktober 2009 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es ihn betrifft.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Strafrichter des Amtsgerichts Erkelenz zurückverwiesen.
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