I-3 Wx 106/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-10, I-3 Wx 106/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-10, I-3 Wx 106/10
I-3 Wx 106/10Obergericht10.05.2010
Regest
FamFG § 382 Das Registergericht kann einer UG (Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt) nicht durch Zwischenverfügung aufgeben, dass sie von einem von ihr propagierten Verfahren der "vereinfachten Satzungsänderung" unter Verwendung des bei der Gründung zu benutzenden Musters absieht und die Eintragungsvoraussetzung auf die Grundlage eines – nur durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu schaffenden – neuen Gesellschaftsvertrages stellt. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2010 – I-3 Wx 106/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 106/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-10
Aktenzeichen: I-3 Wx 106/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0510.I3WX106.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
FamFG § 382
Das Registergericht kann einer UG (Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt) nicht durch Zwischenverfügung aufgeben, dass sie von einem von ihr propagierten Verfahren der "vereinfachten Satzungsänderung" unter Verwendung des bei der Gründung zu benutzenden Musters absieht und die Eintragungsvoraussetzung auf die Grundlage eines – nur durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu schaffenden – neuen Gesellschaftsvertrages stellt.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2010 – I-3 Wx 106/10
Tenor
Die vorbezeichnete Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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