I-24 U 46/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-11, I-24 U 46/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-11, I-24 U 46/10
I-24 U 46/10Obergericht11.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 46/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-11
Aktenzeichen: I-24 U 46/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0511.I24U46.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Juni 2009 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal gemäß Ziffern 2 und 3 des Tenors wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 40 % der im ersten Rechtszug angefallenen Gerichtskosten, der eigenen und der Klägerin erwachsenen notwendigen Auslagen; die im hier abgetrennten Teil des Berufungsrechtszugs entstandenen Kosten werden der Beklagten insgesamt auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.