Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-17, I-3 Wx 94/10

I-3 Wx 94/10Obergericht17.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 94/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-17

Aktenzeichen: I-3 Wx 94/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0517.I3WX94.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, von seinen dort geäußerten

Bedenken Abstand zu nehmen.

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