Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-19, VI-3 Kart 91/09 (V)

VI-3 Kart 91/09 (V)Obergericht19.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 91/09 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-19

Aktenzeichen: VI-3 Kart 91/09 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0519.VI3KART91.09V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 15. Dezember 2008 - BK 9-08/861 - wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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