VI-3 Kart 91/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-19, VI-3 Kart 91/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-19, VI-3 Kart 91/09 (V)
VI-3 Kart 91/09 (V)Obergericht19.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 91/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-19
Aktenzeichen: VI-3 Kart 91/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0519.VI3KART91.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 15. Dezember 2008 - BK 9-08/861 - wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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