VII-Verg 3/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-19, VII-Verg 3/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-19, VII-Verg 3/10
VII-Verg 3/10Obergericht19.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 3/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-19
Aktenzeichen: VII-Verg 3/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0519.VII.VERG3.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Dezember 2009 (VK 2-222/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert beträgt bis 3,7 Mio. €.
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