VII-Verg 4/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-19, VII-Verg 4/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-19, VII-Verg 4/10
VII-Verg 4/10Obergericht19.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 4/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-19
Aktenzeichen: VII-Verg 4/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0519.VII.VERG4.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 4. Januar 2010 (VK VOL 32/2009) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die der Beigeladenen sowie der Antragsgegnerin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Antragstellerin.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 375.000 Euro festgesetzt.
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