Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-20, I-5 U 101/09

I-5 U 101/09Obergericht20.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 101/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-20

Aktenzeichen: I-5 U 101/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0520.I5U101.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.07.2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in Verbindung mit dem Tatbestandsberichtigungsbeschluss vom 09.09.2009

  • Az: 10 O 165/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungs-verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvoll-streckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.

Die Revision wird zugelassen.

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