I-5 U 101/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-20, I-5 U 101/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-20, I-5 U 101/09
I-5 U 101/09Obergericht20.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 101/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-20
Aktenzeichen: I-5 U 101/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0520.I5U101.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.07.2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in Verbindung mit dem Tatbestandsberichtigungsbeschluss vom 09.09.2009
- Az: 10 O 165/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungs-verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvoll-streckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.
Die Revision wird zugelassen.
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