VI-2 Kart 9/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-20, VI-2 Kart 9/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-20, VI-2 Kart 9/09 (V)
VI-2 Kart 9/09 (V)Obergericht20.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 9/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-20
Aktenzeichen: VI-2 Kart 9/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0520.VI2KART9.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts vom 15. September 2009 (B 10-16/09) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die zur Beantwortung gesetzte Frist bis zum 30. Juni 2010 verlängert wird.
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