I-21 U 124/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-25, I-21 U 124/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-25, I-21 U 124/09
I-21 U 124/09Obergericht25.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 124/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-25
Aktenzeichen: I-21 U 124/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0525.I21U124.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 10.06.2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (17 O 318/08) teilweise abgeändert und die Widerklage des Beklagten ebenfalls abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gegner vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.