Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-27, I-12 U 166/09

I-12 U 166/09Obergericht27.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 166/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-27

Aktenzeichen: I-12 U 166/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0527.I12U166.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. September 2009 verkündete Urteil

der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages leistet.

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