I-12 U 166/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-27, I-12 U 166/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-27, I-12 U 166/09
I-12 U 166/09Obergericht27.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 166/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-27
Aktenzeichen: I-12 U 166/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0527.I12U166.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. September 2009 verkündete Urteil
der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht
die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages leistet.
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