III-1 RVs 67/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-31, III-1 RVs 67/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-31, III-1 RVs 67/10
III-1 RVs 67/10Obergericht31.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 RVs 67/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-31
Aktenzeichen: III-1 RVs 67/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0531.III1RVS67.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
- Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2010 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
- Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
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