I-4 U 126/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-01, I-4 U 126/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-01, I-4 U 126/09
I-4 U 126/09Obergericht01.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 126/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-01
Aktenzeichen: I-4 U 126/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0601.I4U126.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer - Einzel-richterin – des Landgerichts Krefeld vom 10. Juli 2009 abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem mit der Klägerin geschlos-senen Kapital-Lebensversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer ... nicht bezugsberechtigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen, bis auf die
durch die Nebenintervention verursachten Kosten, welche der Streithelferin auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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