VII-Verg 7/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-02, VII-Verg 7/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-02, VII-Verg 7/10
VII-Verg 7/10Obergericht02.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 7/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-02
Aktenzeichen: VII-Verg 7/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0602.VII.VERG7.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 14. Januar 2010 (VK 24/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 75.000 € festgesetzt.
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