VII-Verg 26/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-07, VII-Verg 26/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-07, VII-Verg 26/10
VII-Verg 26/10Obergericht07.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 26/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-07
Aktenzeichen: VII-Verg 26/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0607.VII.VERG26.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf Antrag der Antragstellerin wird der Dringlichkeit halber ohne vorherige Anhörung der Antragsgegnerin, aber unter Nachholung des rechtlichen Gehörs, das Verbot des Zuschlags nach § 115 Abs. 1 GWB auf den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 28. Mai 2010 einstweilen bis zur Entscheidung über den Antrag der Antragstellerin nach § 115 Abs. 4 Satz 2 GWB wiederhergestellt.
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