Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-09, VII-Verg 5/10

VII-Verg 5/10Obergericht09.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 5/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-09

Aktenzeichen: VII-Verg 5/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0609.VII.VERG5.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Be-schluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 8. Januar 2010 (VK 3-229/09) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer, die der Antrags-gegnerin und der Beigeladenen in diesem Verfahren entstande-nen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 550.000 Euro

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