VII-Verg 5/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-09, VII-Verg 5/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-09, VII-Verg 5/10
VII-Verg 5/10Obergericht09.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 5/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-09
Aktenzeichen: VII-Verg 5/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0609.VII.VERG5.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Be-schluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 8. Januar 2010 (VK 3-229/09) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer, die der Antrags-gegnerin und der Beigeladenen in diesem Verfahren entstande-nen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 550.000 Euro
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