I-12 U 74/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-10, I-12 U 74/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-10, I-12 U 74/09
I-12 U 74/09Obergericht10.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 74/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-10
Aktenzeichen: I-12 U 74/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0610.I12U74.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.3.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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