Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-10, I-12 U 74/09

I-12 U 74/09Obergericht10.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 74/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-10

Aktenzeichen: I-12 U 74/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0610.I12U74.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.3.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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