I-9 U 186/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-14, I-9 U 186/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-14, I-9 U 186/09
I-9 U 186/09Obergericht14.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 186/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-14
Aktenzeichen: I-9 U 186/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0614.I9U186.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.08.2009 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 46.582,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2008 zuzahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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