Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-15, I-1 U 105/09

I-1 U 105/09Obergericht15.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 105/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-15

Aktenzeichen: I-1 U 105/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0615.I1U105.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 30. April 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.161,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2008 aus 2.056,38 € und aus 4.104,64 € seit dem 18.12.2008 jeweils bis zum 22.05.2009, danach, ab dem 23.05.2009, jeweils Zinsen in Höhe von 8,74 % sowie Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 603,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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