Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-17, II-8 WF 117/10

II-8 WF 117/10Obergericht17.06.2010

Regest

Minderjährige Kinder, die nicht mehr den Einschränkungen des JugArbSchG und der vollzeitigen Schulpflicht unterliegen, sind auch dann von einer Erwerbspflicht nicht gänzlich entbunden, wenn sie sich in einer Teilzeitausbildung befinden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 117/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-17

Aktenzeichen: II-8 WF 117/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0617.II8WF117.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Minderjährige Kinder, die nicht mehr den Einschränkungen des JugArbSchG und der vollzeitigen Schulpflicht unterliegen, sind auch dann von einer Erwerbspflicht nicht gänzlich entbunden, wenn sie sich in einer Teilzeitausbildung befinden.

Tenor

wird die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 17.03.2010 in der Form des Teilabhilfebeschlusses vom 28.04.2010 zurückgewiesen.

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