I-3 Wx 79/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-18, I-3 Wx 79/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-18, I-3 Wx 79/10
I-3 Wx 79/10Obergericht18.06.2010
Regest
ZPO § 740 Abs. 2; Ital. Code Civile Art. 180 Abs. 1/2 Auch bei der Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts ist die Zwangsvollstreckung in das von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut nur dann zulässig, wenn beide Ehegatten zur Leistung verurteilt worden sind. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2010 – I-3 Wx 79/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 79/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-18
Aktenzeichen: I-3 Wx 79/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0618.I3WX79.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
ZPO § 740 Abs. 2; Ital. Code Civile Art. 180 Abs. 1/2
Auch bei der Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts ist die Zwangsvollstreckung in das von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut nur dann zulässig, wenn beide Ehegatten zur Leistung verurteilt worden sind.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2010 – I-3 Wx 79/10
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.
Geschäftswert: bis 2.500 €
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