Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-18, I-3 Wx 79/10

I-3 Wx 79/10Obergericht18.06.2010

Regest

ZPO § 740 Abs. 2; Ital. Code Civile Art. 180 Abs. 1/2 Auch bei der Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts ist die Zwangsvollstreckung in das von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut nur dann zulässig, wenn beide Ehegatten zur Leistung verurteilt worden sind. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2010 – I-3 Wx 79/10

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 79/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-18

Aktenzeichen: I-3 Wx 79/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0618.I3WX79.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

ZPO § 740 Abs. 2; Ital. Code Civile Art. 180 Abs. 1/2

Auch bei der Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts ist die Zwangsvollstreckung in das von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut nur dann zulässig, wenn beide Ehegatten zur Leistung verurteilt worden sind.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2010 – I-3 Wx 79/10

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.

Geschäftswert: bis 2.500 €

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