Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-18, I-4 U 162/09

I-4 U 162/09Obergericht18.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 162/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-18

Aktenzeichen: I-4 U 162/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0618.I4U162.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf vom 07. September 2009, Az.: 11 O 76/09, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.