I-21 U 54/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-22, I-21 U 54/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-22, I-21 U 54/09
I-21 U 54/09Obergericht22.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 54/09 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-22
Aktenzeichen: I-21 U 54/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0622.I21U54.09.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Der Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen den Beklagten wegen mangelhafter Ausschreibung der Untermaschinerie für das Theater D….. im Jahre 1996 zur Erreichung der zulässigen Geräuschpegel nach Ziff. 2.4 der Technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses vom 30.08.1996 und der fehlerhaften Bewertung sowohl des Nebenangebotes der B..... GmbH & Co. KG im Vergabeverfahren als auch des im Oktober/November 1997 bestehenden mangelhaften Zustandes der Untermaschinerie besteht dem Grunde nach, jedoch mit der Maßgabe, dass das Mitverschulden der Klägerin durch Auszahlung von 3 Mio. DM im November 1997 an die B..... GmbH & Co. KG in Höhe von 50 % auf den daraus resultierenden Schaden anzurechnen ist.
Die weitergehenden Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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