Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-25, 7 U 197/08

7 U 197/08Obergericht25.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 197/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-25

Aktenzeichen: 7 U 197/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0625.7U197.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.11.2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – unter Zurückweisung der Berufung im übrigen – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin und Herrn A., B.-Straße 00, 0000 C.-Stadt als Mitgläubiger 65.236,79 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 15.10.2008 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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