I-16 U 29/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-25, I-16 U 29/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-25, I-16 U 29/09
I-16 U 29/09Obergericht25.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 29/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-25
Aktenzeichen: I-16 U 29/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0625.I16U29.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil wird klarstellend für wirkungslos erklärt, soweit es ei-ne Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 6.135,50 € brutto nebst 4% Zinsen seit dem 4. April 2000 an den Kläger ausspricht.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens 16 U 100/03; von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 92% und der Kläger 8%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.