Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-25, I-16 U 31/09

I-16 U 31/09Obergericht25.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 31/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-25

Aktenzeichen: I-16 U 31/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0625.I16U31.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.01.2009 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamt-schuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision wird zugelassen.

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