Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-28, I-3 Wx 54/10

I-3 Wx 54/10Obergericht28.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 54/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-28

Aktenzeichen: I-3 Wx 54/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0628.I3WX54.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird hinsichtlich der Beanstandungspunkte „Abgeschlossenheitsbescheinigung und Bauzeichnung“ sowie “Zuordnung der Sondernutzungsrechte“ aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, von den dort geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.

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