I-3 Wx 54/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-28, I-3 Wx 54/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-28, I-3 Wx 54/10
I-3 Wx 54/10Obergericht28.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 54/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-28
Aktenzeichen: I-3 Wx 54/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0628.I3WX54.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird hinsichtlich der Beanstandungspunkte „Abgeschlossenheitsbescheinigung und Bauzeichnung“ sowie “Zuordnung der Sondernutzungsrechte“ aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, von den dort geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.
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