Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-29, I-1 U 240/09

I-1 U 240/09Obergericht29.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 240/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-29

Aktenzeichen: I-1 U 240/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0629.I1U240.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 20. November 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 4.133,49 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.432,77 € seit dem 27. Februar 2008 sowie aus 1.700,72 € seit dem 24. April 2008 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an die Rechtsschutzversicherung des Klägers – XXX zur Schadensnummer: XXX - vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 546,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2008 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 24 % dem Kläger und zu 76 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten fallen zu 1/3 dem Kläger und zu 2/3 den Beklagten als Gesamtschuldnern zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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