VI-3 Kart 197/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-30, VI-3 Kart 197/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-30, VI-3 Kart 197/09 (V)
VI-3 Kart 197/09 (V)Obergericht30.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 197/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: VI-3 Kart 197/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0630.VI3KART197.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom - BK 4- - wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur und der weiteren Beteiligten zu tragen.
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