I-8 U 32/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-01, I-8 U 32/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-01, I-8 U 32/09
I-8 U 32/09Obergericht01.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 32/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-01
Aktenzeichen: I-8 U 32/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0701.I8U32.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 3. März 2009 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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