VI-U (Kart) 12/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-07, VI-U (Kart) 12/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-07, VI-U (Kart) 12/10
VI-U (Kart) 12/10Obergericht07.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 12/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-07
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 12/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0707.VI.U.KART12.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Februar 2010 verkün-dete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dort-mund teilweise abgeändert und insgesamt dahin neu gefasst, dass die Klage in vollem Umfang abgewiesen wird.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 50.000 Euro festge-setzt.
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