I-12 U 87/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-08, I-12 U 87/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-08, I-12 U 87/08
I-12 U 87/08Obergericht08.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 87/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-08
Aktenzeichen: I-12 U 87/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0708.I12U87.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Mai 2008 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil wie folgt neu gefasst wird:
Der notarielle Akt vom 17.01.1998 zwischen den Beklagten und Frau M... D... vor dem Notar J... M... aus V., Frankreich, eingetragen am 11.02.1998 im Immobilienregister der Gemeinde V…, Nummer …., Frankreich, durch welchen Frau M... D... das Eigentum an den Parzellen
L..., Parzelle Nr. … (Haupthaus),
L..., Parzelle Nr. … (unbebaut),
L..., Parzelle Nr. … (unbebaut),
L..., Parzelle Nr. … (unbebaut),
L…, Parzelle Nr. … (unbebaut)
schenkweise an die Beklagten überträgt, kann den Klägern nicht entgegen gehalten werden.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten jeweils hälftig zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.