I-2 U 65/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-08, I-2 U 65/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-08, I-2 U 65/09
I-2 U 65/09Obergericht08.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 65/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-08
Aktenzeichen: I-2 U 65/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0708.I2U65.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. März 2009 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen deren Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 200.000,-- Euro.
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