I-2 W 18/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-09, I-2 W 18/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-09, I-2 W 18/10
I-2 W 18/10Obergericht09.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 18/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-09
Aktenzeichen: I-2 W 18/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0709.I2W18.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 08.03.2010 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08.02.2010 – Az.: 4b O 90/08 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels dahingehend teilweise abgeändert, dass die Klägerin der Beklagten aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 09.06.2009 24.234,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2009 zu erstatten hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin zu 6 % und die Beklagte zu 94 % zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 29.348,01 € festgesetzt.
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