I-10 W 16/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-13, I-10 W 16/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-13, I-10 W 16/10
I-10 W 16/10Obergericht13.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 16/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-13
Aktenzeichen: I-10 W 16/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0713.I10W16.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 26) und 50) wird der Kos-tenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin – vom 19.11.2009 in Verbindung mit dem weiteren Kostenfestsetzungsbe-schluss vom 21.01.2010 (Bl. 69ff, 119ff Sonderband) teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:
Auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.10.2007 (I-23 U 199/06) sind von der Klägerin an Kosten EUR 676.768,13 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 08.11.2007 an die Beklagten zu 26) und 50) zu erstatten.
Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren fällt nicht an. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.