Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-13, I-10 W 16/10

I-10 W 16/10Obergericht13.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 16/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-13

Aktenzeichen: I-10 W 16/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0713.I10W16.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 26) und 50) wird der Kos-tenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin – vom 19.11.2009 in Verbindung mit dem weiteren Kostenfestsetzungsbe-schluss vom 21.01.2010 (Bl. 69ff, 119ff Sonderband) teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:

Auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.10.2007 (I-23 U 199/06) sind von der Klägerin an Kosten EUR 676.768,13 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 08.11.2007 an die Beklagten zu 26) und 50) zu erstatten.

Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren fällt nicht an. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

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