I-20 U 235/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-13, I-20 U 235/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-13, I-20 U 235/08
I-20 U 235/08Obergericht13.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 235/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-13
Aktenzeichen: I-20 U 235/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0713.I20U235.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.10.2008 verkündete Schlussurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit über sie nicht durch das Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 02.05.2007 rechtskräftig entschieden worden ist.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu ½ und die Be-klagten zu jeweils ¼. Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt der Klä-ger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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