I-4 U 180/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-13, I-4 U 180/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-13, I-4 U 180/09
I-4 U 180/09Obergericht13.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 180/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-13
Aktenzeichen: I-4 U 180/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0713.I4U180.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 08. Oktober 2009, Az.: 7 O 294/07, teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 2.225,25 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von € 1.626,54 seit dem 06. Juni 2007 und aus einem Betrag in Höhe von € 628,71 ab Rechtshängigkeit (27. September 2007) zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 76% und der Beklagte zu 24%.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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