I- 5 U 25/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-15, I- 5 U 25/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-15, I- 5 U 25/09
I- 5 U 25/09Obergericht15.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I- 5 U 25/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-15
Aktenzeichen: I- 5 U 25/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0715.I5U25.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Teilgrund- und Schlussurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 09.01.2009 – 1 O 177/08 – im Hinblick auf die Abweisung der Klage gegen die Beklagte zu 2) teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist dem Grund nach gerechtfertigt, soweit der Kläger von der Beklagten zu 2) Zahlung in Höhe von 25.000,-- € (inso-weit gesamtschuldnerisch mit dem Beklagten zu 1)) verlangt, wobei die Haftungsquote des Beklagten zu 2) wegen eines Mit-verschuldens des Klägers lediglich 1/3 beträgt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger ein Drittel (insoweit gesamtschuldnerisch mit dem Beklagten zu 1)) aller weiteren Schäden zu ersetzen, die dadurch entstanden sind und noch entstehen werden, dass die Trittschalldämmmaße der Wohnungsdecken im Haus R… 19 in D… zwischen Keller- und Erdgeschoss, Erd- und erstem Obergeschoss und erstem und zweitem Obergeschoss sowie zwischen zweitem Ober- und Dachgeschoss nicht den Anforderungen der Regel der Technik entsprechen und die auf sämtlichen Geschossdecken eingebaute Trittschalldämmung nicht ausreicht, um eine normgerechte bzw. dem Stand der Technik entsprechende Trittschallisolierung zu gewährleisten.
Die gegen die Beklagte zu 2) gerichtete weiter gehende Klage wird abgewiesen.
Im Übrigen bleibt es bei der Verurteilung des Beklagten zu 1) mit der Maßgabe, dass dem Beklagten zu 1) als Erbe die Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass des K… vorbehalten wird.
Die Berufung des Beklagten zu 1) sowie die weiter gehende Be-rufung des Klägers werden zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt seine im Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst. Im Übrigen bleibt die Kosten-entscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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