Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-16, I-7 U 141/08

I-7 U 141/08Obergericht16.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 141/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-16

Aktenzeichen: I-7 U 141/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0716.I7U141.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. August 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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