I-17 W 14/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-19, I-17 W 14/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-19, I-17 W 14/10
I-17 W 14/10Obergericht19.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 W 14/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-19
Aktenzeichen: I-17 W 14/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0719.I17W14.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 18.02.2010 abgeändert. Dem Kläger wird Prozess-kostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. aus Köln zu den Bedingungen eines in Duisburg ansässigen Rechtsanwaltes insoweit bewilligt, als er Zahlung von 36.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit Zug um Zug gegen Aushändigung von 10.000 auf den Namen lautende Stückaktien der T. Beteiligungen AG beantragen wird. Der Kläger hat einmalig aus seinem Vermögen 400 € und ab 01.06.2010 monatlich 30 € Raten zu zahlen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.