I-1 U 69/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-21, I-1 U 69/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-21, I-1 U 69/09
I-1 U 69/09Obergericht21.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 69/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-21
Aktenzeichen: I-1 U 69/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0721.I1U69.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurück-gewiesen. Der Hauptsachetenor des angefochtenen Urteils wird teilweise be-richtigt. Der Betrag 279,35 € wird durch den Betrag 249,35 € ersetzt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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