VI-3 Kart 90/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-21, VI-3 Kart 90/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-21, VI-3 Kart 90/09 (V)
VI-3 Kart 90/09 (V)Obergericht21.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 90/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-21
Aktenzeichen: VI-3 Kart 90/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0721.VI3KART90.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 12. Dezember 2008 – Az. BK 9 – 08/891 - wird zurückgewiesen.
Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € …. festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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