Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-21, VII-Verg 21/10

VII-Verg 21/10Obergericht21.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 21/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-21

Aktenzeichen: VII-Verg 21/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0721.VII.VERG21.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 18. März 2010 (VK 2/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen) trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30 Mio. € festgesetzt.

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