I-2 U 36/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-22, I-2 U 36/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-22, I-2 U 36/10
I-2 U 36/10Obergericht22.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 36/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-22
Aktenzeichen: I-2 U 36/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0722.I2U36.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010 – Az: 4b O 6/10 – abgeändert.
Der Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt,
kaltverlegbare Fugenbänder zur Verwendung im Straßenbau, bestehend aus polymervergütetem Straßenbaubitumen, die auf wenigstens einer Seite mit einer gesonderten Kleberschicht verbunden sind,
in der Bundesrepublik Deutschland herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuführen oder zu besitzen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.
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