I-10 W 66/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-27, I-10 W 66/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-27, I-10 W 66/10
I-10 W 66/10Obergericht27.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 66/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-27
Aktenzeichen: I-10 W 66/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0727.I10W66.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Notars vom 05.02.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg – Rechtspfleger - vom 08.01.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerungen des Notars vom 17.09./08.10./04.11.2009 werden die Kostenrechnungen vom 01.09.2009
Nr. 023516/003 über EUR 1300,- , RE-Nr. 1100261998 und
Nr. 023518/003 über EUR 3095,- , RE-Nr. 1100262108
in Verbindung mit den hierzu ergangenen Rechnungen aufgehoben.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht er-stattet.
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