Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-07-30, I-9 U 236/09

I-9 U 236/09Obergericht30.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 236/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-30

Aktenzeichen: I-9 U 236/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0730.I9U236.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Oktober 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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