I-1 W 27/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-02, I-1 W 27/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-02, I-1 W 27/10
I-1 W 27/10Obergericht02.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 27/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-02
Aktenzeichen: I-1 W 27/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0802.I1W27.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin vom 17.05.2010 wird das Zwischenurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 07.05.2010 aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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