Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-02, VII-Verg 32/10

VII-Verg 32/10Obergericht02.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 32/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-02

Aktenzeichen: VII-Verg 32/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0802.VII.VERG32.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 5. Juli 2010 (VK 3-60/10) wird abgelehnt.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, sich bis zum 20. August 2010 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.

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