VII-Verg 32/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-02, VII-Verg 32/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-02, VII-Verg 32/10
VII-Verg 32/10Obergericht02.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 32/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-02
Aktenzeichen: VII-Verg 32/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0802.VII.VERG32.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 5. Juli 2010 (VK 3-60/10) wird abgelehnt.
Die Antragstellerin wird aufgefordert, sich bis zum 20. August 2010 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.
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