VI-2 Kart 8/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-04, VI-2 Kart 8/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-04, VI-2 Kart 8/09 (V)
VI-2 Kart 8/09 (V)Obergericht04.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 8/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-04
Aktenzeichen: VI-2 Kart 8/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0804.VI2KART8.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 09. September 2009 (B 10-28/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdegegners trägt die Betroffene.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.